Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz DGUV R 112 - 198 / BGI 82626

An allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an denen eine Absturzgefahr besteht, die durch technische Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, müssen sich die Mitarbeiter durch Anwendung persönlicher Schutzausrüstung gegen einen möglichen Absturz sichern. Aber auch das Arbeiten mit Auffangsystemen stellt ein erhöhtes Gefährdungspotential dar, weshalb entsprechend der DGUV Regel 112-198 eine jährliche Unterweisung im Umgang mit „persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“ vorgeschrieben ist.

Theoretische Ausbildung: 

  • rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
  • Grundkenntnisse in der Handhabung
  • Auffangsystem, Fallstrecke, Mindestarbeitshöhe
  • Arten von PSA gegen Absturz, Varianten von Auffangsystemen
  • Verbindungsmittel, Falldämpfer, Anschlagpunkt Halteseil
  • Risiken aller Systeme – Gefahrenerkennung
  • Vorstellung Rettungsvarianten und Besonderheiten zur Ersten Hilfe, Hängetrauma
  • Prüfen und Lagern der persönlichen Schutzausrüstung
  • Theorieprüfung

Praktische Ausbildung: 

  • Auffanggurt anlegen und anpassen
  • Sichere Verwendung von Steigschutzsystemen
  • Verbindungsmittel anwenden
  • Anschlagpunkte auswählen, Arbeiten und sichern
  • Praktische Prüfung

Voraussetzungen: 
Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, gesundheitlicher Eignung nach der arbeitsmedizinischen Untersuchung G41 und gültigem Erste Hilfe Lehrgang (nicht älter als 24 Monate)

Teilnehmerkreis: 
Mitarbeiter, die Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen durchführen müssen.

Dauer: 8 Stunden

Gültigkeit: 1 Jahr

Preis (zzgl. MwSt.): 
125,00 € / pro Person
1325,00 € / Gruppenschulung (max. 10 Teilnehmern)

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