Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DSGVO G308-008
Um Absturzgefährdungen vorzubeugen, werden in zunehmendem Maße fahrbare Hubarbeitsbühnen eingesetzt. Diese sollen das Arbeiten in Höhen sicherer machen. So vielfältig die Geräte und Einsatzmöglichkeiten sind, so vielfältig sind auch die Unfallgefahren.
Zur Reduzierung der Unfallgefahren wurden im berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 308-008 (BGG 966) die wesentlichen Inhalte für die Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen festgelegt.
Theoretische Ausbildung:
- rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
- allgemeiner Betrieb von Hubarbeitsbühnen
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung und Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
- Arbeiten mit der Maschine
- tägliche Einsatzprüfung
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
- Abschlussprüfung
Praktische Ausbildung:
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- standsicherer Aufbau / standsicheres Verfahren
- Einüben der Steuerungsfunktionen und der Funktion des Notablass
- Abschlussprüfung
Voraussetzungen:
- Mitarbeiter mit mind. 18 Jahren
- Personen mit gesundheitlicher Eignung nach den arbeitsmedizinischen Untersuchungen G25 und G41
Teilnehmerkreis:
Alle Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen sollen
Dauer: 5 Stunden
Preis (zzgl. MwSt.):
145,00 € / pro Person
1325,00 € / Gruppenschulung (max. 12 Teilnehmern)