Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Jeder Mensch ist einzigartig und damit immer irgendwie anders als andere. Im Arbeitsleben will das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz davor schützen, dass Menschen unberechtigt benachteiligt werden, nur weil sie „anders“ sind. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu informieren und zu schulen. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei deren Beitrag für ein tolerantes und benachteiligungsfreies Miteinander am Arbeitsplatz. 

Inhalt: 

  • Ihre Mitarbeiter kennen Ihre Firmenphilosophie
  • Ihre Mitarbeiter wissen, wie sie Benachteiligungen am Arbeitsplatz vermeiden und sich davor schützen können
  • Ihre Mitarbeiter kennen die Benachteiligungen und wissen was verboten ist
  • Ihre Mitarbeiter kennen die zulässigen Ausnahmen und wissen was erlaubt ist
  • Ein benachteiligungsfreies Arbeitsumfeld: Jeder Mitarbeiter weiß was er dafür tun kann

Teilnehmerkreis: 
Alle Mitarbeiter können zum Thema „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ geschult werden und so einen Beitrag leisten, schwerwiegende Folgen einer Missachtung zu vermeiden.

Dauer: 3 Stunden]

Preis (zzgl. MwSt.): 
85,00 € / pro Person
450,00 € / Gruppenschulung (ab 4 bis max. 12 Teilnehmern)

Termine auf Anfrage

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