Brandschutzhelfer

Basierend auf dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, die UVV sowie Vorgaben der Versicherer oder auch der Berufsgenossenschaften § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert, dass der Arbeitgeber Beschäftigte benennen muss, welche die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.

Danach sollen bei „normaler Brandgefahr“ 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden.

Brandschutzhelfer sind in einem Unternehmen für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig. Deshalb ist es sinnvoll, dass pro Betriebsabschnitt mindestens eine ausgebildete Person für die Sofortmaßnahmen im Brandfall ständig anwesend ist. Darüber hinaus sollen Brandschutzhelfer vorbeugende Brandschutz verantwortliche Personen, zum Beispiel den Brandschutzbeauftragten, unterstützen.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandschutzorganisation im Unternehmen
  • Verantwortung im Brandschutz
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Verbrennungsvorgang
  • Gefahren eines Brandes und Brandklassen
  • Löschmittel und ihre Wirkung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Verhalten bei Gebäuderäumung
  • Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Praktische Löschübung
  • Praktische Löschübung (Löschen mit versch. Löschmitteln)
  • Abschlussprüfung

Teilnehmerkreis
Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer in Betrieben tätig werden sollen

Dauer: 5 Stunden

Gültigkeit: 3-5 Jahre

Preis (zzgl. MwSt.): 
120,00 € / pro Person
1325,00 € / Gruppenschulung (max. 12 Teilnehmern)

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