Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Der Unternehmer hat laut DGUV Vorschrift 3 dafür zu sorgen, dass „elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.”
In Betrieben kann es vorkommen, dass elektrotechnische Arbeiten geringeren Umfanges von Nicht-Elektrikern durchgeführt werden müssen. Um diesen Personenkreis für die Gefahren des elektrischen Stromes zu sensibilisieren und Ihnen die Grundlagen der Elektrotechnik zu vermitteln, bieten wir die Ausbildung zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) an.
Nach dieser Schulung sowie einer Unterweisung durch die verantwortliche Elektrofachkraft über die durchzuführenden Arbeiten wird die elektrotechnische Person schriftlich bestellt. Hiernach kann sie unter Leitung und Aufsicht der verantwortlichen Elektrofachkraft die Arbeiten durchführen, für die sie unterwiesen wurde.
Je nach Häufigkeit und Dauer des Einsatzes der Elektrotechnisch unterwiesenen Person sollte die Schulung alle 1-3 Jahre wiederholt werden.

Inhalt

  • gesetzliche Grundlagen
  • Tätigkeiten und Aufgaben
  • Bestellvorgang zur EUP
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Fehlermöglichkeiten und deren Gefahren
  • Schutzmaßnahmen und -einrichtungen
  • PSA
  • Messen und Prüfen
  • Unfälle und Erste Hilfe bei Stromunfällen
  • Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel
  • Praxisbeispiele
  • Praxisteil
  • Diskussion / Aussprache

Teilnehmerkreis 
Personen, die keine elektrotechnische Ausbildung erhalten haben und unter Leitung und Aufsicht an elektrotechnischen Betriebsmitteln arbeiten sollen.

Dauer: 4 Stunden

Preis (zzgl. MwSt.): 
250,00 € / pro Person
1250,00 € / Gruppenschulung (max. 15 Teilnehmern)

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