Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) für Bauvorhaben
Als Bauherr unterliegen Sie den strengen Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV), die den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen sicherstellt. Diese Verordnung regelt Ihre Pflichten in der Planung, Ausführung und Nachbereitung von Bauprojekten und gilt für alle Bauvorhaben – ob Neubau, Anbau, Umbau oder Revisionsarbeiten. Dazu zählen Projekte in und an Chemieanlagen, Kraftwerken, Windkraftanlagen oder im Trassenbau (Gas, Strom, Wasser, Straße).
Wann ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) erforderlich? Die Baustellenverordnung sieht den Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators vor, sobald ein Bauvorhaben eine bestimmte Größe und Komplexität erreicht. Bereits in der Planungsphase ist der SiGeKo einzubinden, um den Arbeitsschutz in die Leistungsverzeichnisse aufzunehmen und Unfälle sowie Gesundheitsrisiken frühzeitig zu verhindern.
Unser SiGeKo-Service: Beratung und Koordination für Ihre Sicherheit Wir unterstützen Sie als Bauherr dabei, Ihrer Verantwortung gerecht zu werden und bieten umfassende SiGeKo-Leistungen an. Unsere Experten beraten Sie in allen Phasen des Bauprojekts – von der Planung bis zur Ausführung. Zu unseren Leistungen gehören:
- Beratung zu Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz während der Bauplanung
- Koordination sicherheitsrelevanter Aufgaben auf der Baustelle
- Unterstützung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes gemäß BaustellV
- Beratung bei Sicherheitsproblemen und Anstoß zu Verbesserungen
Nutzen Sie unsere Expertise, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten auf Ihrer Baustelle zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns für eine qualifizierte Beratung und Unterstützung durch erfahrene Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo).