Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ( SiGeKo )

Als Bauherr eines Bauvorhabens sind Sie an die Bestimmungen der Baustellenverordnung gebunden. Sie dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen und regelt die Pflichten des Bauherrn bzw. seiner Auftragnehmer während Planung und Ausführung und Nachbereitung; dies sowohl für Neubau, Anbau, Umbau und Revisionsarbeiten in/an (u.a.) Chemischen Anlagen, Kraftwerken, Windkraft-Anlagen oder beim Trassenbau (Gas, Strom, Wasser, Straße).

Die Baustellenverordnung verlangt den Einsatz des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators ab einer bestimmten Größe des Bauvorhabens. Bereits bei der Planung muss der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator eingeschaltet werden, damit in den Leistungsverzeichnissen der jeweilige Arbeitsschutz berücksichtigt wird.

Um Ihrer Verantwortung als Bauherr gerecht zu werden, können Sie unsere Kompetenz nutzen. Wir beraten Sie über Maßnahmen während der Planung und bei der Ausführung der Bauvorhaben, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu verhindern. Wir koordinieren Arbeitssicherheitsaufgaben, geben Anstöße für Verbesserungen, informieren und beraten Sie bei Sicherheitsproblemen.

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