Sachkundenprüfungen
Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamt Lebensdauer gewährleistet sein. Von wesentlicher Bedeutung für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind somit regelmäßige Prüfungen, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig erkennen zu können.
In einer Gefährdungsbeurteilung ist neben dem „normalen Gebrauch“ auch zu beschreiben, wann, wie und durch wen diese Prüfungen durchzuführen sind. Außerdem ist der Prüfungsumfang, je nach Verwendungszweck und Verwendungsart, festzulegen.
In der Vorschrift DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” und in DGUV Regel 100-500 “Betreiben von Arbeitsmitteln” wird die Überprüfung der Arbeitsmittel auch gefordert.
Wir führen für Sie folgende Prüfungen durch:
- Anschlagmittel (Seile, Ketten, Hebebänder)
- Pressen und Schlagscheren
- Gerüstbau und Gerüstnutzung
- Leitern Tritten und Rollgerüsten
- Regalsystemen
- Elektrischen Betriebsmitteln
- Hebebühnen
- Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
- Trag- u. fahrbare Feuerlöscher
- RLT – Anlagen und der Brandschutzklappen