Sachkundenprüfungen für Arbeitssicherheit nach BetrSichV und DGUV Vorschriften
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln über deren gesamte Lebensdauer ist eine zentrale Anforderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Regelmäßige und fachgerechte Prüfungen von Arbeitsmitteln sind notwendig, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und einen sicheren Betrieb sicherzustellen.
Gefährdungsbeurteilung und Prüfungsumfang Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss festgelegt werden, wann, wie und durch wen die Prüfungen durchgeführt werden. Ebenso ist der Prüfungsumfang abhängig vom Verwendungszweck und der Art der Arbeitsmittel. Sowohl die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ als auch die DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ fordern die regelmäßige Überprüfung zur Minimierung von Risiken.
Unsere Leistungen bei der Sachkundenprüfung Wir bieten Ihnen umfassende Sachkundeprüfungen für eine Vielzahl von Arbeitsmitteln und sicherheitsrelevanten Ausrüstungen an, darunter:
- Anschlagmittel (Seile, Ketten, Hebebänder)
- Pressen und Schlagscheren
- Gerüstbau und Gerüstnutzung
- Leitern, Tritte und Rollgerüste
- Regalsysteme
- Elektrische Betriebsmittel
- Hebebühnen
- Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
- Tragbare und fahrbare Feuerlöscher
- RLT-Anlagen und Brandschutzklappen
Unsere zertifizierten Sachverständigen sorgen dafür, dass Ihre Betriebsmittel den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und tragen dazu bei, die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zu maximieren. Setzen Sie auf regelmäßige, qualifizierte Prüfungen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und den Anforderungen der BetrSichV und DGUV gerecht zu werden.
Kontaktieren Sie uns für eine fachgerechte Sachkundeprüfung und sorgen Sie für den sicheren und gesetzeskonformen Einsatz Ihrer Arbeitsmittel.