Ausbildung im Atemschutz nach DGUV Regel 112-190 (ehem. BGR 190)

Erst- und Wiederholungsunterweisung

An jedem Arbeitsplatz muss die Atemluft grundsätzlich so sauber sein, dass für die Mitarbeiter keine Gefahren bestehen. Doch das ist nicht immer möglich. Oft entstehen Staub, Rauch, Dämpfe, Gase oder Nebel, die nicht durch Absaugung oder Abkapselung von den Beschäftigten ferngehalten werden können.
Damit an solchen Arbeitsplätzen das lebensnotwendige Atmen nicht zu einer gefährlichen Sache wird, müssen dort Atemschutzgeräte verwendet werden.
Die DGUV Regel 112-190 für den Einsatz von Atemschutzgeräten schreibt eine halb bzw. jährliche Unterweisungen an Atemschutzgeräten vor. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind wichtige Regeln für die Auswahl und die Benutzung aufgeführt.

Theoretische Ausbildung:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Anforderungen an den Geräteträger
  • Benutzung von Atemschutz
  • Die menschliche Atmung
  • Atemgifte und gefährliche Stoffe
  • Filtergeräte
  • Isoliergeräte
  • Fluchtgeräte
  • Arbeiten mit besonderer Gefährdung
  • Ergonomie
  • Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer ( Tragezeitbegrenzung )
  • Theorieprüfung

Praktischer Teil:

  • Typische Trageübungen mit angelegtem Atemschutzgerät und Gebrauch der Mess- und Hilfsmittel, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einsatzbedingungen
  • Anlegen des Gerätes
  • Kontrolle des Dichtsitzes des Atemanschlusses und der Einsatzbereitschaft
  • Gewöhnungsübungen mit persönlicher Schutzausrüstung
  • Praktische Übungen

Teilnehmerkreis
Mitarbeiter, die zum Schutz ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz Atemschutzgeräte tragen

Dauer: 8 Stunden

Preis (zzgl. MwSt.): 
Atemschutz Isoliergeräte (Gr.3) 290,00 € / pro Person, zzgl. Geräte 200,00 € / pro Person
Atemschutz Filtergeräte (Gr.2) 290,00 € / pro Person, zzgl. Geräte 200,00 € / pro Person
Atemschutz Selbstretter (Gr.1) 290,00 € / pro Person
Gruppenschulung: Jeweils 1350,00 € (max. 10 Teilnehmern)

Termine: 

  • 22.03.2024
  • 05.04.2024
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